Röntgen von Kampfmitteln
Bei Verdacht auf Kampfstoffinhalt können Granaten jeder Größe und Wanddicke durch ein mobiles Röntgengerät durchleuchtet werden. Dafür müssen die notwendige Zulassung (nach § 3 Abs. 1 der Röntgenverordnung) und Logistik (mobile Röntgenröhre und Dunkelkammer) vorhanden sein. Über beides verfügt unsere Firma. Noch wichtiger jedoch ist die Erfahrung, welcher Granatentyp wie lange belichtet werden muss, um die optimale Bildqualität des Granateninhalts (Sichtbarmachung eines möglichen Flüssigkeitsspiegels) zu erhalten. Nur mit dieser Erfahrung können anstehende Röntgenarbeiten routiniert und termingerecht, aber mit dem steten Blick auf die großen Gefahren, die sowohl von einer möglichen Kampfstoffgranate wie aber auch der Röntgenstrahlung ausgehen können, erfolgen.